Im Nichtwohngebäudebereich kann die Bearbeitungszeit sehr stark variieren, so dass eine pauschale Aussage zur Bearbeitungszeit nicht möglich ist – zumal es eine breite Spanne von kleineren Ladenzeilen bis hin zu komplexen Industriebetrieben gibt. Die Bearbeitungszeit hängt primär von der Art und Größe des Objektes ab. Die Zeit, die für die Erstellung des Energieausweises im Bereich Nichtwohngebäude erforderlich ist, kann so wenige Tage aber auch bis zu mehreren Wochen in Anspruch nehmen. Dies ist also von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich. Zudem macht es einen großen Unterschied, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erforderlich ist. Da Bedarfsausweise komplexer sind, dauert die Erstellung eines solchen Ausweises länger als die Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises.
Bei Nichtwohngebäuden sind außerdem Termine zur Besichtigung der Immobilie erforderlich, so dass es einen gewissen zeitlichen Vorlauf bedarf.