Der Energieausweis bildet den energetischen Ist-Zustand der Immobilie ab und stellt somit eine energetische Bestandsaufnahme des Gebäudes dar. Er besteht aus fünf Seiten und ist mit Blick auf den formalen Aufbau durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtend vorgegeben. Auf der ersten Seite sind allgemeine Daten zum Objekt zu finden, beispielsweise das Baujahr, den Gebäudetyp und die Anzahl der Wohnungen sowie die Gültigkeit des Ausweises und die obligatorische Registriernummer. Auf den nächsten zwei Seiten ist dann ersichtlich, welches Rechenverfahren der Berechnung zu Grunde gelegt worden ist, der Energiebedarf oder der Energieverbrauch. Auf der Farbskala lässt sich ablesen wie hoch der Energiebedarf oder Energieverbrauch ist. Hierbei sind zwei Werte zu unterscheiden: Der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf. Beim Primärenergiebedarf wird der Aufwand für die Bereitstellung der Energie berücksichtigt. Der Endenergiebedarf wird nach den technischen Regeln berechnet. Es lässt sich die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung ablesen. Je nachdem, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellt worden ist, bleibt die entsprechende Seite unausgefüllt. Der Seite vier sind mögliche Modernisierungsmaßnahmen zu entnehmen, um den energetischen Zustand der Immobilie zu verbessern. Auf der letzten Seite sind Begriffserläuterungen zu finden, die im Energieausweis verwendet worden sind. Durch den Energieausweis erhalten die zukünftigen Kunden wertvolle Informationen zu den voraussichtlichen Energiekosten sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen. Die Umsetzung von energetisch empfohlenen Sanierungsmaßnahmen führen wiederum zu geringeren Energiekosten und Umweltbelastungen.

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