Im Prinzip handelt es sich bei einem Energieausweis um ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, bei dem ein Experte – also ein zugelassener Energieberater – nach den Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV) die energetische Qualität eines Gebäudes beurteilt. Je nach Ausweisart ist die Vorgehensweise der Bewertung unterschiedlich. Bei einem Verbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die vorhandenen Quadratmeter pro Jahr unter Einbeziehung von Klimadaten und EnEV-Randbedingungen verteilt. Derart erstellte Verbrauchsausweise werden in ihrem Ergebnis natürlich maßgeblich durch das Nutzerverhalten beeinflusst.

Die Logik eines Bedarfsausweises ist es, Verzerrungen durch das Nutzerverhalten auszuschalten. Hier ist die Vorgehensweise eine andere. Der Energiebedarf ergibt sich auf Basis der Bauphysik. Hier beurteilt der Energieberater vor Ort die Bauteile sowie die Anlagentechnik und lässt diese – neben energetisch relevanten Randbedingungen – in die Energiebilanz des Gebäudes einfließen. Das hat zur Folge, dass die Aussagekraft eines Bedarfsausweises bedeutend besser als die eines Verbrauchsausweises ist. Die Vergleichbarkeit von Immobilien ist so weitaus besser möglich. Insofern hat der bedarfsorientierte Energieausweis eine höhere Güte, da er nicht die Verbrauchsdaten für eine Beurteilung zu Grunde legt.

Im Ergebnis beurteilt der Energieausweis die energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Außerdem gibt der Ausweis erste Hinweise darauf, welche Maßnahmen zu einer Verbesserung der Energiebilanz führen. Eine Energieberatung kann der Energieausweis allerdings nicht ersetzen, da eine Beratung weitaus komplexer und umfassender ist als die Erstellung eines Energieausweises.

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