Zu beachten ist, dass der Energieausweis ein wichtiger Baustein bei dem Verkauf oder bei der Neuvermietung einer Immobilie ist. Denn ohne einen Energieausweis, darf eine Immobilie grundsätzlich nicht veräußert werden. Insofern ist bei einem Energieausweis darauf zu achten, dass dieser vor allem rechtzeitig beschafft wird, da die Energieeinsparverordnung (EnEV) als rechtliche Grundlage den Zeitpunkt genau definiert, ab wann ein Energieausweis vorliegen muss: Bei der Besichtigung der Immobilie durch die möglichen Käufer oder Mieter muss laut EnEV bereits eine Einsichtnahme in den Energieausweis möglich sein. Sollte keine Besichtigung stattfinden, so ist der Ausweis auf Verlangen vorzulegen.
Es ist stets darauf zu achten, dass der Energieausweis eine gültige Registriernummer hat und zudem vom Aussteller auch unterschrieben ist. Erst dann ist der Energieausweis gültig und rechtssicher. Außerdem muss der Energieausweis noch gültig sein. All diese Angaben befinden sich direkt auf der ersten Seite eines Energieausweises.