Verbrauchsausweise für Wohngebäude
Ob für Ihre Immobilie als Wohngebäude ein vereinfachter Verbrauchsausweis zulässig ist, hängt maßgeblich vom Baujahr des Gebäudes ab. Der Verbrauchsausweis ist bei Wohngebäuden zulässig, bei denen der Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt worden ist. Wurde der Bauantrag hingegen davor gestellt, so darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden und es ist der Bedarfsausweis verbindlich vorgeschrieben. Eine Ausnahme hiervon ist bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohneinheiten gegeben. Für diese Gebäude kann auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, wenn die Verbräuche der letzten drei Jahre im Bereich Wärme lückenlos vorliegen. Ab fünf Wohneinheiten ist somit ein Verbrauchsausweis zulässig.
Der Verbrauchsausweis wird anhand der tatsächlichen Wärmeverbrauchsdaten der letzten drei Jahre erstellt. Dadurch ist der Verbrauchsausweis gegenüber dem kostenintensiveren Bedarfsausweis deutlich unpräziser, da er durch das Nutzerverhalten der Bewohner verzerrt wird und nicht den energetischen Zustand des widerspiegelt. Somit ist der Verbrauchsausweis kostengünstiger, aber dafür weitaus ungenauer als der Bedarfsausweis. Im Vergleich zum Bedarfsausweis findet nämlich keine bauphysikalische Berücksichtigung der Anlagentechnik und Gebäudehülle statt. Somit sind die Modernisierungsempfehlungen nur sehr vage. Eine Besichtigung des Gebäudes vor Ort ist bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises in der Regel nicht erforderlich.
Wir können Ihnen gerne einen verbrauchsbasierten Energieausweis für Ihre Immobilie ausstellen – sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind und eine Ausstellung des Verbrauchsausweises rechtlich zulässig ist. Bitte kontaktieren Sie uns, so dass wir Ihnen für die Energieausweiserstellung ein Angebot erstellen können.
Achtung: Sonderfall Energieausweis Mischgebäude
Gebäude, die zu einem Teil wohnwirtschaftlich und zu einem anderen Teil gewerblich genutzt werden, stellen einen Sonderfall dar. Hier sieht die Energieeinsparverordnung eine getrennte Erfassung der Gebäudeteile vor. Somit muss ein Energieausweis für das Wohngebäude und ein Ausweis für das Nichtwohngebäude erstellt werden.
Stephan Grosser
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