Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren – gerechnet ab dem Ausstellungstag des Energieausweises. Die Gültigkeit lässt sich auf der ersten Seite des Ausweises ablesen. Somit muss der Energieausweis spätestens nach zehn Jahren erneuert werden – unter der Voraussetzung, dass wieder ein Nutzerwechsel (neuer Eigentümer oder Mieterwechsel) stattfindet.
Sollte ein Bestandsgebäude vorzeitig im größeren Stil erweitert oder saniert werden, so sollten die Sanierungen ebenfalls in den neuen Energieausweis einfließen.