Für Nichtwohngebäude und Gewerbeimmobilien: Ihr Verbrauchsausweis vom Energiepass Bremen für Ihre gewerblich genutzte Immobilie
Der Verbrauchsausweis, Energieausweise für Nichtwohngebäude, beinhaltet immer ein Wahlrecht.
Sie entscheiden, ob Sie lieber den Verbrauchsausweis nutzen oder den Bedarfsausweis.
Doch worauf kommt es bei der richtigen Wahl an?
Wir beraten Sie dazu 100% kostenlos. Nehmen Sie Jetzt mit uns Kontakt auf!
Mit uns erhalten Sie für Ihre gewerblich genutzte Immobilie den richtigen, rechtsgültigen und sicheren Energieausweis, ganz egal, ob Sie sich für einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis entscheiden.
Sowohl den Verbrauchsausweis als auch den Bedarfsausweis für Ihre Gewerbeimmobilie liefern wir Ihnen in 24 Stunden oder sogar noch schneller.
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Meine persönliche Handynummer lautet: 0152 060 777 67.
Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis seit dem 01. Juli 2009 verbindlich vorgeschrieben. Hier existiert bei Bestandsgebäuden laut Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Bei Neubauten ist hingegen stets der Bedarfsausweis verbindlich vorgeschrieben.
Vor der EnEV 2007 musste der Ausweis nur bei der Errichtung von Neubauten und umfassenden Sanierungsmaßnahmen sowie bei der Erweiterung von Gebäuden vorliegen. Im Zuge derEnEV 2007 wurde der Energieausweis im Falle eines Nutzerwechsels – also bei dem Verkauf oder der Vermietung (insbesondere Teilvermietung/Leasing) – auch auf Bestandsgebäude ausgedehnt – siehe hierzu § 29 (2) EnEV in Verbindung mit § 16 (2) und (3) EnEV 2014.
Für die Erstellung des kostengünstigeren Verbrauchsausweises muss eine entsprechende Datenlage vorhanden sein. Bei dem Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude wird im Vergleich zu Wohngebäuden nicht nur der Wärmeverbrauch aufgezeigt, sondern es kommt auch der Verbrauchswert für Strom verpflichtend hinzu. Die Verbräuche müssen für die letzten drei Abrechnungsperioden lückenlos vorliegen und über Rechnungsbelege nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss bei einer Mischnutzung (gewerbliche und wohnwirtschaftliche Nutzung) der Verbrauch klar dem Nichtwohngebäude zugeordnet (getrennte Wärmemengenzähler etc. sind also eine wichtige Voraussetzung). Liegen die Verbrauchsdaten nicht oder nur unzureichend vor, so müsste alternativ der bedarfsbasierte Energieausweis für das Nichtwohngebäude erstellt werden.
In der Praxis ist oft bei vermieteten Gebäuden die Beschaffung der Verbrauchsdaten aus Datenschutzgründen problematisch. Die Mietparteien müssen diese Daten zur Verfügung stellen (Stichwort: Stromverbräuche). Bedenken Sie auch, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, die verbrauchsbezogenen Daten an den Eigentümer herauszugeben.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für die Erstellung des verbrauchsbasierten Energieausweises für Nichtwohngebäude, für den auch eine Begehung der Immobilie vor Ort durch einen unserer Energieberater erforderlich ist. Kontaktieren Sie uns einfach!
Achtung: Sonderfall Mischgebäude
Gebäude, die sowohl gewerblich als auch privat genutzt werden, müssen mit Blick auf den bewohnten und den gewerblich genutzten Bereich separat erfasst werden. Dann muss also ein Energieausweis für das Wohngebäude und ein Ausweis für das Nichtwohngebäude erstellt werden.
Stephan Grosser
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