Der Energieausweis (auch Energiepass genannt) ist immer dann vorgeschrieben, wenn eine Immobilie neu vermietet oder verkauft wird. Mit anderen Worten muss der Energieausweis bei einem Nutzerwechsel zwingend vorliegen. Dies ist in der aktuellen Energieeinsparverordnung gesetzlich verankert. Die Nichtvorlage eines Energieausweises wird folglich sogar als Ordnungswidrigkeit sanktioniert.
Jeder Eigentümer hat die Pflicht, den Energieausweis bei Immobilienbesichtigungen zugänglich zu machen und eine Einsichtnahme zu gewährleisten. Zudem muss der Ausweis dem neuen Eigentümer oder Mieter auch ausgehändigt werden.
Eine weitere Pflicht besteht bei Gebäuden mit Publikumsverkehr. Hier existiert eine so genannte Aushang-Pflicht. Diese besteht für öffentliche Gebäude und privatwirtschaftliche Bauten mit Publikumsverkehr, wenn die Nutzfläche gemäß EnEV 2014 größer ist als 500 m².
Wenn Sie also zum Beispiel Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Kinos, Theaters, einer Bank oder eines größeren Ladens sind, so denken Sie bitte an die Pflicht zum Aushang des Energieausweises.
Kümmern Sie sich daher frühzeitig um den Energieausweis, um sicherzustellen, dass der Energieausweis pünktlich vorliegt. Vermeiden Sie rechtliche Fallstricke, so dass der Neuvermietung bzw. dem Verkauf nichts mehr im Wege steht.